Immobilienverkauf / Tippgeberprovision

Tippgeber­provision

Ihr Tipp ist bares Geld wert

Empfehlen Sie uns - profitieren auch Sie von unserem Erfolg! Ist Ihnen jemand bekannt, der seine Immobilie veräußern möchte. Teilen Sie diese Information mit uns, es lohnt sich für Sie! Führt Ihr Tipp zum Abschluss eines Kaufvertrages, beteiligen wir Sie mit 500,00 € an unserer Provision. Helfen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Und so wird's gemacht: 3 Schritte zur Provision

3 Schritte zur Provision | O&K Planen und Immobilien
1. Schritt zur Provision | O&K Planen und Immobilien

Sie haben einen Tipp und geben diesen per Telefon/ E-Mail an uns weiter. Wir prüfen den Tipp und kontaktieren diskret den Eigentümer.


3 Schritte zur Provision | O&K Planen und Immobilien
2. Schritt zur Provision | O&K Planen und Immobilien

Nach erfolgreichem Verkauf erhalten wir die Maklercourtage

3 Schritte zur Provision | O&K Planen und Immobilien
3. Schritt zur Provision | O&K Planen und Immobilien

Wir informieren Sie, ob es zu einem Verkaufsauftrag gekommen ist. Danach überweisen wir Ihnen die Tippgeberprovision im Wert von 500 € auf Ihr Konto.

Voraussetzungen:

  • Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt
  • Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümern (bspw. Mandantschaft etc.)
  • Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten
  • Sie leben mit dem Eigentümer nicht in derselben Immobilie und sind mit diesem nicht verheiratet
  • Die Vermittlung führt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin)
  • Der Eigentümer ist mit der Weitergabe einverstanden
  • Sie haben sich vergewissert, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Eigentümers zulässig ist
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen wie Täuschung, unzulässige Kalkakquise etc. zurückzuführen


Weitere wichtige Hinweise:

Erreichen Tippgeber-Provisionen mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Wir bitten Sie, sollten Sie häufiger  als Tippgeber aktiv sein, uns darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.


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